Förderverein Brüggener Wichtel e.V.

Der Förderverein Brüggener Wichtel e.V. ist aus der Elterninitiative Brüggener Wichtel e.V. hervorgegangen, die bis zum 31.12.2021 Träger des Brüggener Kindergartens war. Der neue Träger des Brüggener Kindergartens ist seit dem 1.1.2022 die Samtgemeinde Leinebergland. Im Brüggener Kindergarten werden bis zu 25 Kinder betreut. Der Förderverein unterstützt in erster Linie den Kindergarten, darüber hinaus möchte er sich aber auch in der Kinder- und Jugendarbeit im Dorf einbringen mit eigenen Projekten und Veranstaltungen.

Förderverein Brüggener Wichtel e.V.
Schlesische Straße 1a
31028 Gronau (Leine)

1. Vorsitzende: Annika Reymann-Väth, Schmiedebrink 6a, Brüggen, Tel. 05182 – 51573, 0176/23553919
2. Vorsitzende: Sina Pfahl, Auf der Kummel 8, Brüggen, Tel. 05182 – 5862083, 0177/7852650
Vorstand: Anja Schwarze, Janine Schwarze, Lisa Adam, Sabrina Harms
fv.brueggener.wichtel@gmail.com

Kontakt Kindergarten:
Schlesische Str. 1a, Tel.05182 – 52441
Leitung: Silke Göhl
Erzieher/in: Sabine Schwarze, Leon Pfeiffer
Weitere Informationen zum Kindergarten: http://www.kita-brueggenerwichtel.de/

Projekte 2023:

März: Kindertheater in Brüggen am 12. März 2023 mit Unterstützung der Brüggener Bürgerstiftung

Projekte 2022:

Beim jährlich stattfindenden Weihnachtsmarkt des Musikzuges Brüggen im Dezember 2022 hat der Förderverein für ein besonders schönes Ambiente Leuchtstäbe für die Kinder gestiftet und an alle anwesenden Kinder verteilt.

Ende November 2022 hat der FV Brüggener Wichtel das Schmücken des Brüggener Tannenbaums bei organisiert. Geschmückt wurde bei Keksen, Kakao, Glühwein und Weihnachtsliedern.

Beim Laternenumzug Anfang November 2022 hat der Förderverein die Bürger- und Vereinsgemeinschaft tatkräftig unterstützt und warmen Kakao für die Kinder gestiftet und ausgeschenkt. Erwachsene durften sich gegen eine kleine Spende ebenfalls bedienen.

Im Oktober 2022 hat der FV Brüggener Wichtel auf beiden Brüggener Spielplätzen große Metallboxen aufgestellt, die mit Spielzeug gefüllt sind, das von allen Kindern für die Dauer des Aufenthalts auf dem Spielplatz genutzt werden darf.